Konflikte über erbrechtiche Fragen sind keine Momentaufnahme.
Die Parteien sind in der Regele verwandt und müssen in der Zukunft häufig miteienander auskommen und zum Beispiel den gemeinsamen Nachlaß verwalten und gemeinsam ein Unternehmen fortführen.
Erbverträge und Testamente entsprechen oft im Zeitpunkt des Erbfalls dem Willen des Erblassers, da gesellschaftlich- und wirtschaftliche Faktoren sich seit der Errichtung verändert haben und entsprechend nicht dem Willen des Erblassers, eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu bewirken.
Der Weh über die gerichtliche Klärung führt oft dazu, dass der Familienfreiden zerstört wird.
Die Mediation empfiehlt sich insbesondere insbesondere in nachfolgenden erbrechtlichen Fällen
Auch präventiv kann die Mediation angesetzt werden z.B bei
|
|
|