Rechtsanwaltsgebühren

Die Mindestgebühren sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgeschrieben und dürfen nicht unterschritten werden.

 

Die Gebührenfrage wird bei uns vor der Beratung geklärt, wir erteilen die erforderlichen Hinweise.

 

Je nachdem, wie Ihr Fall gelagert ist wird ein Stundenhonorar vereinbart, nach dem RVG abgerechnet oder eine Privathonorarvereinbarung abgeschlossen.

 

Während der Mandatsbearbeitung herrscht

möglichst hohe Transparenz.

 

Wir bieten Online-Rechtsberatung an.

 

 

Mediation

Auch bei einer Mediation bieten wir größtmögliche Transparenz, indem wir mit Ihnen die Gebühren vorab besprechen und vor Beginn Mediation mit Ihnen eine entsprechende Vergütungsvereinbarung abschließen.

In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Stundenhonorar

 

Gesetzliche Gebühren sind nicht vorgeschrieben.

 

 

Seminar- und Vortragsgebühren

Die Seminar- und Vortragsgebühren vereinbaren wir immer gesondert und im Voraus.

 

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen  Termin vereinbaren?

Rufen Sie an unter 089/99300481 an oder nutzen Sie den Kontaktformular.

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